ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR BEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN DER ARKO 24 GMBH
Stand 01.10.2012
§ 1 Allgemeines
Für Verträge zwischen der von ARKO 24 GmbH (ARKO24) angebotenen Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung und Kunden gelten die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
aktuelle, gültige Fassung der AGB von ARKO24 liegt in allen Fahrzeugen von ARKO24 zur Kenntnisnahme aus und ist in den Geschäftsräumen Poststraße 37 in 73072 Donzdorf deutlich sichtbar
ausgehängt. Für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geleistete Beförderungsleistung gilt der jeweils aktuellen Fassung der AGB, bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung
der Beförderungsleistung. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn ARKO24 sie zuvor in Schriftform akzeptiert hat.
§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
1. ARKO24 nimmt Aufträge zur Personen- und Sachbeförderung zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im online veröffentlicht hat. Die Annahme
der Aufträge zur Personen- und Sachbeförderung geschieht in persönlicher Form, d.h. mündlich/fernmündlich durch den dazu berechtigten Fahrer von ARKO24 oder durch die Zentrale, die Aufträge auch
telefonisch, als Fax, E-Mail oder in Briefform entgegen nimmt. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn ARKO24 den Auftrag zur Personen- und Sachbeförderung entweder vorab schriftlich
bestätigt hat oder wenn die Fahrt durch den Fahrer tatsächlich ausgeführt wird.
2. Für Anfahrten am Bahnhof, Flughafen oder Fährhafen oder Abholungen kann eine bestimmte Anfahrt- bzw. Abholzeit vereinbart werden. Bei Flug- oder Fahrplanänderungen hat der Fahrgast/Kunde
ARKO24 so rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, dass gegebenenfalls rechtzeitig eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für entstehende Schäden bei
ARKO24. Bei Abholungen von Flughäfen hat der Kunde ARKO24 gegenüber die genauen Flugdaten mit Flugnummer mitzuteilen. Nur die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft ist vertraglich
geschuldet, es sei denn der Kunde teilt ARKO24 die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für ARKO24 zumutbar sich rechtzeitig über genaue Ankunftszeiten zu informieren.
3. Wird ein schriftlich bestätigter Auftrag der Personen- und Sachbeförderung vor dem Fahrtermin durch den Kunden storniert, fallen nachstehende Gebühren an:
- bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin in Höhe von 25%
- bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin in Höhe von 50%
- weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin in Höhe von 100% des jeweiligen voraussichtlichen Beförderungsentgeltes. ARKO24 behält sich vor, nach freiem Ermessen zu beurteilen, ob im
Einzelfall die Stornogebühren erhoben werden oder aus Kulanzgründen darauf verzichtet werden kann.
§ 3 Beförderungsentgelte/Preise
1. Alle Beförderungsentgelte verstehen sich in der Währung Euro, zuzüglich Spesen und möglicher Verkehrswegnutzungsgebühren (Fähren, Maut etc.). Maßgeblich sind die aktuellen Preisangaben von
ARKO24, die in den Geschäftsräumen einsehbar sind. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
2. Im Pflichtfahrbereich gilt der einheitliche Taxitarif von Landkreis Göppingen nach der aktuell gültigen Taxiverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. Für den
Mietwagenbetrieb ist der Preis vor Fahrtantritt zu vereinbaren, ansonsten ist der Fahrpreis auf dem Wegstreckenzähler maßgeblich.
3. Das Beförderungsentgelt ist auf dem Fahrpreisanzeiger anzuzeigen.
§ 4 Beförderung von Personen und Sachen
1. Fahrgäste haben sich jederzeit so zu verhalten, dass ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit weiterer Fahrgäste sowie sonstiger Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Sie beachten die
Einhaltung der gesetzlichen Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher, minderjähriger Personen. Weiter
beachten Sie die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Haustiere. Im Schadensfall haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
2. Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist ARKO24 freigestellt. Liegen besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen vor, sind auf diese bei der
Bestellung oder bei Fahrtantritt hinzuweisen.
3. Auf Kundenwunsch wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt. Bei kilometerunabhängigen
Fahrpreisen, einer z.B. Sammelfahrten, ist ARKO24 die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
4. Mitgenommene Gepäckstücke der Fahrgäste und in deren Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der gesamten Beförderungszeit in der alleinigen Aufsicht des Kunden. Wenn eine Sicherung
der Ladung offensichtlich nicht möglich ist oder die Ladung nur durch eine Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder des Fahrzeuges geladen werden können, behält ARKO24 es ich vor, diese
Ladung von der Beförderung auszuschließen.
5. Nahrungsmittel werden nur in den dafür vorhergesehenen und geschlossenen Behältnissen befördert. Der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt untersagt.
6. Bei Fahrten mit Grenzübertritten, auch innerhalb der EU, verpflichten sich Fahrgast bzw. alle Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren (Personalausweis oder Reisepass) zu sein.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
1. Das auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigte Beförderungsentgelt für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, für die im Voraus eine
abweichende, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Zahlung mit Kreditkarten als Zahlungsmittel werden zurzeit nur gegen Gebühr akzeptiert.
2. Bei Bestandskunden, mit denen eine Zahlung auf Rechnung für Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung vereinbart wurde, sind die Zahlungen bis spätestens innerhalb von 7 Tagen nach
Zugang der Rechnung zu leisten. Abzüge wie Skonto oder abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit ARKO24. Bei Erteilung einer Genehmigung den
Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung/Lastschrift einzuziehen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die nötige Deckung der Konten vorhanden ist.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ARKO24 über den Betrag nach Wertstellung unbeschränkt verfügen kann. Verrechnungsscheck bzw. Barscheckeinreichungen gelten erst nach
vorbehaltloser Einlösung und Wertstellung als Zahlung.
4. ARKO24 ist nach § 288 Abs. 3 BGB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem Basiszinssatz zu fordern, sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät. Sofern ARKO24 nachweisbar ein
höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist ARKO24 berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
5. Im Falle einer Stornierung/Rücklastschrift, unabhängig von den anfallenden Bankgebühren, wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 fällig .
§ 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
1. Der natürliche Verschleiß an Transport- oder Kuriergütern und Reisegepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während
des Transportes durch ARKO24 in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Lackbeschädigungen von durch ARKO24 transportierten Kinderwagen, Fahrrädern,
Rollstühlen, Gehilfen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
2. Transport- und Kuriergut, welches ohne die persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nicht vor Fahrtantritt eine geeignete
Übernahmebestätigung durch ARKO24 gegengezeichnet wurde.
3. Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen bei der Sachgutbeförderung sind ARKO24 umgehend bei Ende der Fahrt anzuzeigen.
4. Die Fahrgäste tragen die Verantwortung für alle Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben.
5. ARKO24 haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn
5.1. die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen ARKO24 und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde
5.2. die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle entsteht. ARKO24 haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder
Ankunftszeit selbst angewiesen hat und bei der Bestimmung der Zeiten gewöhnliche Fahrtverzögerungen wie etwa durch Stau nicht berücksichtigt hat. Eine verfrühte oder verspätete Ankunft des
Kunden, z. B. bei Fahrten zu Flughafen/Bahnhof/Fährhafen, hier besonders kurzfristige Änderungen des Flug- oder Fahrplanes oder eine resultierende Abweichung gegenüber der geplanten Ankunftszeit,
entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
6. Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstanden sind, werden ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend
gemacht wurden.
7. Die Haftung von ARKO24 für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den doppelten Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig durch ARKO24 verursacht wird.
8. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, von Tieren
oder durch mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von ARKO24 oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen
auch für Schäden, die durch Verunreinigung wie Erbrechen, Inkontinenz, mitgeführte Nahrungsmittel oder Rauchwaren entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird ARKO24 neben der Beseitigung
auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Reinigung und Trocknung entstehen.
§ 7 Datenschutz
ARKO24 erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen
Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
§ 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 73072 Donzdorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Göppingen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder
Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke
besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die soweit
rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen
wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten
möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.